Überprüfung nach §82b Gewerbeordnung selbst durchführen
Jeder gewerberechtlich genehmigte Betrieb muss alle fünf Jahre eigenverantwortlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Genehmigungsbescheiden sowie den gesetzlichen Bestimmungen nachweisen zu können. Dieser gesetzlichen Prüfpflicht ist ohne weitere Aufforderung durch die Gewerbebehörde nachzukommen und entspricht einem "Pickerl" für die gewerbliche Anlage.
Ziele:- Praxisbezogene Informationen zu den Grundzügen des Betriebsanlagenrechts
- Selbstständige Durchführung der § 82b Prüfung (Auflagen, gewerberechtliche Bestimmungen, Genehmigungssituation) mittels Leitfäden, Musterchecklisten und Musterbescheinigungsvorlagen
Geschäftsführer, Betriebsleiter sowie betrieblich Beauftragte, Instandhaltungsleiter
Inhalte:- Grundlagen des Betriebsanlagenrechtes (Gewerbeordnung - GewO)
- Anwendungsbereiche und Umsetzung des §82b GewO
- Organisatorische Durchführungsmöglichkeiten
- Prüfgrundlagen, Vorgangsweise sowie erforderliche Nachweise
- Prüfbescheinigung