Energieaudits

Durch das am 1.1.2015 in Kraft getretene Energieeffizienzpaket des Bundes (BGBl I 72/2012 – EEffG) ergeben sich neue gesetzliche Anforderungen an Unternehmen in Bezug auf die Optimierung ihres Energieverbrauchs. Dies trifft insbesondere große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter oder einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro. Diese müssen externe Energieaudits durchführen lassen oder ein zertifiziertes Energie- (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (z.B. ISO 14001 oder EMAS) einführen. Das interne Energieaudit darf nur von kompetenten internen Energieauditoren nach §17 EEffG durchgeführt werden und unterstützt maßgeblich die Ist-Analyse der energetischen Ausgangssituation.

Wir beraten Sie gerne mit ausführlicheren Informationen zu den Anforderungen, welche sich aus dem Energieeffizienzgesetz ergeben und können Ihnen die Durchführung des geforderten Energieaudits durch unsere Experten anbieten.

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