Arbeitsplatzevaluierung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gefährdungen und Belastungen im Zusammenhang mit der Arbeit in seinem Unternehmen zu ermitteln, beurteilen und durch geeignete Maßnahmen gegen die festgestellten Gefahren entgegenzuwirken. Dies muss auch in entsprechender Form dokumentiert werden – siehe Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
Wir unterstützen Sie bei Erstevaluierungen, auch bei Unternehmensgrößen unter 50 MitarbeiterInnen, da diese nicht Teil des kostenlosen Begehungsmodells der AUVA ist.
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