Energieeffizienzgesetz und Auswirkungen auf Betriebe!

Energieeffizienzgesetz (EEffG)- Was ist zu tun?

Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) verpflichtet große Unternehmen ( >250 MitarbeiterInnen) seit Jänner 2015 zur:

❐   Durchführung von Energieaudits (alle 4 Jahre) oder

❐   Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
(zB ISO 50001, EMAS oder ISO 14001).

 

Was passiert beim Energieaudit?

❐   Analyse der Energieströme im Betrieb

❐  Ermittlung spezifischer, energetischer Kennzahlen
(kWh/m², kWh/Stk., kg CO2 /Stk. uam)

❐  Ermittlung von Verbesserungspotentialen zur Steigerung der Energieeffizienz im Betrieb

 

 

Wir empfehlen Ihnen die Durchführung eines Energieaudits (intern/extern) oder einer energietechnischen Erstberatung, um einen Ist-Status zu möglichen Einsparungspotentialen zu erheben.

Gerne erstellen wir für Sie auch ein detailliertes Konzept zu kurz-, mittel- und langfristigen Energieeinsparungspotentialen und begleiten Sie nach Bedarf auch bei der Umsetzung!